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Erstattung KV und PV

Verfasst: 17.04.2024, 12:09
von Koschte
Hallo,
für 2023 habe ich eine Beitragserstattung bekommen, weil ich mit meinem Arbeitslohn zuzüglich der Teilerwerbsminderungsrente über die Beitragsbemessungsgrenze gekommen bin. Für 2022 war das ab August auch der Fall, dass ich monatlich darüber lag; aufs Jahr gesehen allerdings nicht. Ich hab alle Gehaltszettel hingeschickt, aber die TK sieht bei den Verrechnungen nicht durch und lehnt die Erstattung ab.
Muss man auch aufs Jahr gesehen über die Jahres-Beitragsbemessungsgrenze kommen oder reicht das in den fünf Monaten. Wenn Ersteres gilt, dann lasse ich das Schreiben auf sich beruhen .
Mit freundlichen Grüßen

Re: Erstattung KV und PV

Verfasst: 17.04.2024, 12:39
von Czauderna
Hallo,
für 2022 gilt meines Erachtens die Konstellation ab August 2022, demnach nicht für 12 Monate, sondern für 5 Monate anteilmäßig.
Sicher kann da Heinrich ggf. etwas Konkreteres dazu schreiben.
Gruss
Czauderna

Re: Erstattung KV und PV

Verfasst: 17.04.2024, 14:57
von Koschte
Danke, ich warte noch

Re: Erstattung KV und PV

Verfasst: 17.04.2024, 20:24
von Koschte
Ich noch mal, du hattest recht. Und ich hatte schon den Widerspruch abgeschickt. In dem Monat hatte ich Krankengeld da kam eine extra Rechnung mit null Euro Erstattung. Die anderen Bescheide kamen gerade eben . Einer für den Monat August und einer für das letzte Quartal. Das konnte ja keiner ahnen. Hat also doch von dem Zeitraum an gezählt.

Re: Erstattung KV und PV

Verfasst: 18.04.2024, 14:18
von heinrich
mit diesem Thema musste ich mich vor ca. 30 Jahren einmal beschäftigen.
Will sagen, dass ich nicht mehr im "Thema" der Erstattung nach § 231 Abs.2 SGB V sattelfest bin.

Jedoch habe ich gefunden:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 0-2019.pdf

dort auf Seite 158 das Beispiel 2

Daraus entnehme ich einen MONATLICHEN Abgleich

Weiteres dazu weiß ich leider nicht